Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Supervision, Coaching, Lebens- und Sozialberatung, Organisationsentwicklung, Workshops und Seminare

Anbieter: Ronald Neumayer

Website: www.supervisionneumayer.at

Stand: Fassung vom 5. August 2026

Wichtiger Grundsatz: Diese AGB gelten nur, wenn sie vor Vertragsabschluss wirksam einbezogen wurden. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Angebote und Verträge gehen diesen AGB vor.

Anbieter und Kontakt

Ronald Neumayer, Lebens- und Sozialberater und Supervisor

Hainer Straße 19b/4, 3130 Oberndorf in der Ebene, Österreich

Telefon: +43 660 349 48 50 | E-Mail: ronald.neumayer@gmx.at

GISA-Zahl: 39175311

1. Geltungsbereich und Rangfolge

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit Ronald Neumayer über Supervision, Coaching, Lebens- und Sozialberatung, systemische Beratung, Organisationsentwicklung, Teamklausuren, Workshops, Seminare und damit verbundene Konzeptionsleistungen.

Die AGB gelten gegenüber Verbraucher:innen und Unternehmer:innen. Zwingende Verbraucherrechte bleiben uneingeschränkt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen von Unternehmerkund:innen gelten nur, wenn Ronald Neumayer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Angebote, Rahmenvereinbarungen und Supervisionskontrakte gehen diesen AGB vor. Dies gilt besonders für Leistungsumfang, Honorar, Berichtswesen, Storno, Laufzeit und Vertraulichkeit.

2. Verbraucher:innen, Unternehmer:innen und Organisationen

Verbraucher:in ist, wer den Vertrag überwiegend für Zwecke abschließt, die nicht der eigenen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer:in ist, wer den Vertrag im Rahmen einer auf Dauer angelegten, organisierten, selbständigen wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit abschließt.

Die Einordnung richtet sich nach Vertragspartner und Vertragszweck, nicht allein nach der Rolle der teilnehmenden Person. Eine Führungskraft kann daher Verbraucher:in oder Unternehmer:in sein. Eine unselbständig beschäftigte Führungskraft wird durch den bloßen Berufsbezug der Leistung nicht automatisch Unternehmer:in.

  • B2C liegt typischerweise vor, wenn eine Privatperson Einzelsupervision oder Coaching selbst und überwiegend für persönliche Zwecke beauftragt.

  • B2B liegt typischerweise vor, wenn Arbeitgeber, Unternehmen, Vereine, NGOs, soziale Einrichtungen, Schulen, Gemeinden oder andere Organisationen eine Leistung für betriebliche oder organisatorische Zwecke beauftragen.

  • Bei Vereinen und sonstigen Organisationen ist der konkrete Vertragszweck maßgeblich. Eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht schließt die Unternehmereigenschaft nicht automatisch aus.

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts werden im Rahmen dieser AGB als Unternehmerkund:innen behandelt, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.

Kund:innen haben bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäß bekannt zu geben, wer Vertragspartner und Rechnungsempfänger ist und ob der Auftrag für private oder unternehmerische Zwecke erfolgt.

3. Angebot und Vertragsabschluss

Darstellungen auf der Website sind unverbindliche Informationen und noch kein bindendes Vertragsangebot. Eine Anfrage führt nicht automatisch zum Vertragsabschluss.

Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme eines Angebots, Unterzeichnung eines Vertrags oder Supervisionskontrakts oder durch eine eindeutige schriftliche Auftragsbestätigung zustande. E-Mail genügt, soweit keine strengere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung dieser AGB wird gemeinsam mit dem Angebot oder der Vertragsbestätigung auf einem speicherbaren dauerhaften Datenträger bereitgestellt. Spätere AGB-Änderungen gelten nicht ohne Zustimmung für bereits bestehende Verträge.

4. Leistungsumfang und fachliche Grenzen

Art, Ziel, Umfang, Ort, Dauer und Teilnehmendenkreis ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag. Ronald Neumayer erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und sorgfältig, schuldet jedoch keinen bestimmten persönlichen, beruflichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Erfolg.

Supervision, Coaching und Lebens- und Sozialberatung sind keine Psychotherapie, medizinische Behandlung, klinisch-psychologische Diagnostik, Rechtsberatung oder Notfallversorgung. Sie ersetzen keine notwendige ärztliche, psychotherapeutische, psychiatrische oder juristische Abklärung.

Bei akuten Krisen, Selbst- oder Fremdgefährdung oder medizinischen Notfällen ist unverzüglich eine geeignete Notfall- oder Gesundheitseinrichtung zu kontaktieren. Ronald Neumayer betreibt keinen Krisen- oder Bereitschaftsdienst.

Entscheidungen und Umsetzungsschritte treffen Kund:innen beziehungsweise verantwortliche Organisationen eigenverantwortlich. Dieser Hinweis schränkt gesetzliche Pflichten und Haftung von Ronald Neumayer nicht ein.

5. Mehrpersonenverhältnisse, Teams und Führungskräfte

Bei Teamsupervision, Führungskräfte-Supervision und organisationsfinanziertem Coaching können Auftraggeber, Rechnungsempfänger und teilnehmende Personen voneinander verschieden sein. Vor Beginn werden Ziele, Rollen, Informationswege und Grenzen der Rückmeldung transparent vereinbart.

Ohne ausdrückliche, vorab vereinbarte Grundlage erhält die beauftragende Organisation keine individuellen Gesprächsinhalte, Diagnosen oder persönlichen Bewertungen. Zulässig sind organisatorische Angaben wie Terminwahrnehmung, vereinbarter Umfang und - soweit mit den Beteiligten abgestimmt - zusammengefasste Prozessthemen oder Handlungsempfehlungen ohne unzulässige Rückschlüsse auf einzelne Personen.

Eine Entbindung von der Verschwiegenheit durch eine einzelne teilnehmende Person umfasst nicht automatisch Inhalte oder Rechte anderer Beteiligter. Konflikte zwischen Erwartungen des Auftraggebers und Vertraulichkeit werden vor einer Rückmeldung geklärt.

6. Mitwirkung der Kund:innen und Teilnehmenden

Kund:innen stellen die für die Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig und nach bestem Wissen zur Verfügung. Sie sorgen bei Organisationsaufträgen für geeignete Räume, Zugänge, interne Abstimmung und Information der Teilnehmenden, soweit dies vereinbart ist.

Teilnahme setzt keine Offenlegung über das fachlich erforderliche Maß hinaus voraus. Vereinbarte Schutz-, Kommunikations- und Vertraulichkeitsregeln sind einzuhalten. Störungen, Interessenkonflikte oder Umstände, die die sichere Durchführung beeinträchtigen, sind möglichst früh mitzuteilen.

7. Ort, Online-Leistungen und technische Voraussetzungen

Leistungen können vor Ort, in vereinbarten Beratungs- oder Seminarräumen, online, mobil oder als Walk & Talk stattfinden. Maßgeblich ist die individuelle Vereinbarung.

Bei Online-Terminen sorgen beide Seiten für eine geeignete Internetverbindung und eine möglichst ungestörte, vertrauliche Umgebung. Kurzfristige technische Störungen werden nach Möglichkeit behoben; ist eine sinnvolle Fortsetzung nicht möglich und hat keine Seite die Störung zu vertreten, wird ein Ersatztermin oder eine angemessene aliquote Abrechnung vereinbart.

8. Verschwiegenheit, Datenschutz und Aufzeichnungen

Ronald Neumayer unterliegt für Angelegenheiten der Lebens- und Sozialberatung der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Eine Weitergabe erfolgt nur bei ausdrücklicher Entbindung oder soweit eine gesetzliche oder gerichtliche Verpflichtung besteht.

Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung verarbeitet. Die Datenschutzerklärung ist keine Einwilligung und ersetzt keine gesondert erforderliche datenschutzrechtliche Vereinbarung.

Ton-, Bild-, Bildschirm- oder Videoaufzeichnungen sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Ronald Neumayer und aller betroffenen Personen zulässig. Protokolle durch Kund:innen dürfen Vertraulichkeits- und Persönlichkeitsrechte anderer nicht verletzen.

9. Termine und Storno

9.1 Einzeltermine

Einzeltermine können bis spätestens 18:00 Uhr zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Als Werktage gelten Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich.

Bei späterer Absage werden 50 Prozent des vereinbarten Honorars verrechnet. Bei Absage am Termintag oder Nichterscheinen ohne Absage können 100 Prozent verrechnet werden. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Vergabe werden angerechnet. Kund:innen können nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9.2 Team-, Gruppen- und Organisationstermine

Team-, Gruppen- und Organisationstermine können bis spätestens 18:00 Uhr fünf Werktage vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei einer Absage zwei bis vier Werktage vorher werden 50 Prozent, bei einer Absage weniger als zwei Werktage vorher oder bei Nichterscheinen 100 Prozent des vereinbarten Honorars verrechnet. Die Anrechnung ersparter Aufwendungen und der Nachweis eines geringeren Schadens gelten entsprechend.

Bleiben einzelne angemeldete Personen fern, ohne dass der gesamte Termin abgesagt wird, bleibt das für den Termin vereinbarte Honorar grundsätzlich unverändert.

9.3 Workshops, Seminare und Teamklausuren für Unternehmerkund:innen

Soweit das individuelle Angebot keine andere Stornostaffel enthält, gelten für Unternehmerkund:innen folgende Sätze. Bereits erbrachte und verwertbare Konzeptionsleistungen sowie nicht stornierbare Fremdkosten werden zusätzlich nach dem vereinbarten oder angemessenen Aufwand verrechnet.

Zeitpunkt des Zugangs der Absage Stornohonorar für die Veranstaltungsleistung Mehr als 30 Kalendertage vorher Kein Stornohonorar; Konzeptions- und Fremdkosten bleiben zahlbar 15 bis 30 Kalendertage vorher 30 Prozent 8 bis 14 Kalendertage vorher 50 Prozent 3 bis 7 Kalendertage vorher 75 Prozent Weniger als 3 Kalendertage vorher oder Nichterscheinen 100 Prozent

Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Unternehmerkund:innen bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Für Verbraucher:innen werden Veranstaltungsstorno und gesetzliches Rücktrittsrecht im individuellen Angebot transparent geregelt; zwingende Rechte bleiben unberührt.

10. Honorare, Preise, Fahrt- und Fremdkosten

Es gelten die im individuellen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Websitepreise sind nur verbindlich, wenn sie im konkreten Angebot bestätigt werden.

Alle Preise sind Gesamtpreise in Euro. Solange die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG anwendbar ist, wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen. Ändert sich die steuerliche Behandlung vor Vertragsabschluss, ist das individuelle Angebot maßgeblich.

Fahrtzeiten, Fahrtkosten, Raumkosten, Nächtigung, Material und sonstige Fremdkosten werden nur verrechnet, wenn dies vereinbart oder für die beauftragte Leistung erkennbar erforderlich und von der Kundin oder dem Kunden freigegeben ist.

11. Abrechnung und Zahlungsfälligkeit

11.1 Supervisionsleistungen

Sofern im Angebot oder Supervisionskontrakt nichts Abweichendes vereinbart ist, werden Supervisionsleistungen quartalsweise abgerechnet. Die Abrechnungszeiträume sind Jänner bis März, April bis Juni, Juli bis September sowie Oktober bis Dezember.

Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug spätestens am letzten Kalendertag des auf das jeweilige Abrechnungsquartal folgenden Monats fällig. Das konkrete Fälligkeitsdatum wird auf der Rechnung ausgewiesen.

Leistungsquartal Fälligkeit Jänner bis März 30. April April bis Juni 31. Juli Juli bis September 31. Oktober Oktober bis Dezember 31. Jänner des Folgejahres

Bei Verbraucher:innen ist eine Überweisung rechtzeitig, wenn der Überweisungsauftrag am Fälligkeitstag erteilt wird und das Konto ausreichend gedeckt ist. Bei Unternehmerkund:innen muss der Betrag grundsätzlich am Fälligkeitstag auf dem bekannt gegebenen Konto gutgeschrieben sein.

11.2 Sonstige Leistungen

Rechnungen für Einzelberatungen, Coachings und sonstige Leistungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Kalendertagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

Bei individuell entwickelten Workshops oder Seminaren kann im Angebot eine angemessene Akontozahlung für Konzeptions- und Reservierungsleistungen vereinbart werden. Ohne abweichende Vereinbarung beträgt diese 30 Prozent des vereinbarten Gesamthonorars und ist binnen sieben Kalendertagen nach Auftragsbestätigung fällig; der Restbetrag ist binnen 14 Kalendertagen nach Leistung beziehungsweise Rechnung fällig.

Zahlungen erfolgen auf das in der Rechnung angegebene Konto.

12. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Verbraucher:innen betragen diese derzeit 4 Prozent pro Jahr.

Bei Unternehmergeschäften gelten - sofern der Zahlungsverzug vom Auftraggeber zu vertreten ist - Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweils maßgeblichen Basiszinssatz gemäß § 456 UGB. Ist der Verzug nicht zu vertreten, gelten 4 Prozent pro Jahr.

Bei Unternehmergeschäften kann die gesetzliche Pauschale von 40 Euro für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB verlangt werden. Darüber hinausgehende Mahn-, Inkasso- oder Rechtsverfolgungskosten werden nur verlangt, soweit sie gesetzlich zulässig, notwendig, zweckentsprechend und angemessen sind.

13. Laufzeit, Unterbrechung und Beendigung

Einzelaufträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung. Laufende Supervisions- oder Beratungsverhältnisse können von jeder Seite unter Einhaltung der individuell vereinbarten Frist beendet werden. Fehlt eine Vereinbarung, ist eine Beendigung mit 14 Kalendertagen zum Monatsende in Textform möglich; bereits vereinbarte Termine und Stornoregeln bleiben unberührt.

Eine sofortige Beendigung aus wichtigem Grund bleibt zulässig, insbesondere bei schwerer Verletzung von Vertraulichkeit, Sicherheit, respektvollem Umgang oder wesentlichen Mitwirkungspflichten. Bereits erbrachte Leistungen und freigegebene Konzeptionsarbeiten sind zu bezahlen.

14. Absage durch Ronald Neumayer und höhere Gewalt

Kann Ronald Neumayer einen Termin nicht wahrnehmen, wird ehestmöglich informiert und ein Ersatztermin angeboten. Wird keine Einigung erzielt, werden für den ausgefallenen Leistungsteil keine Kosten verrechnet beziehungsweise bereits geleistete Zahlungen rückerstattet.

Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, etwa Krankheit, behördlichen Maßnahmen, Ausfall notwendiger Infrastruktur oder erheblicher Verkehrsstörung, werden Termine nach Möglichkeit verschoben oder in ein geeignetes Online-Format übertragen. Gesetzliche Rücktritts-, Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte bleiben unberührt.

15. Gewährleistung, Beschwerden und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Mängel oder Unstimmigkeiten sollen möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit eine Klärung oder Verbesserung erfolgen kann. Gesetzliche Fristen werden dadurch nicht verkürzt.

Ronald Neumayer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, zwingende Produkthaftung oder sonstige Fälle, in denen ein Ausschluss gesetzlich unzulässig ist.

Fachliche Reflexion, Empfehlungen und Methoden begründen keine Garantie für bestimmte Entscheidungen, Konfliktlösungen, gesundheitliche Entwicklungen, Förderungen oder wirtschaftliche Ergebnisse.

16. Unterlagen, geistiges Eigentum und Nutzung

Von Ronald Neumayer bereitgestellte Konzepte, Methodenbeschreibungen, Handouts, Vorlagen und Präsentationen bleiben urheberrechtlich geschützt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhalten Kund:innen ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den konkret vereinbarten internen Zweck.

Veröffentlichung, Weiterverkauf, entgeltliche Weitergabe, öffentlicher Upload, Bearbeitung für fremde Beratungsangebote oder Verwendung zum Training fremder KI-Systeme bedürfen vorheriger Zustimmung. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.

Von Kund:innen bereitgestellte Materialien dürfen für die Vertragserfüllung verwendet werden. Kund:innen sichern zu, über die dafür erforderlichen Rechte zu verfügen.

17. Rücktrittsrecht von Verbraucher:innen bei Fern- und Auswärtsgeschäften

Bei einem ausschließlich per E-Mail, Telefon oder online geschlossenen Vertrag sowie bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag besteht für Verbraucher:innen grundsätzlich ein vierzehntägiges Rücktrittsrecht ab Vertragsabschluss. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rücktrittsbelehrung in Anlage 1.

Soll eine Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen, ist ein gesondertes ausdrückliches Verlangen erforderlich. Bei vollständiger Leistungserbringung kann das Rücktrittsrecht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen. Bei Rücktritt nach vorzeitigem Beginn kann ein aliquotes Entgelt für bereits erbrachte Leistungen geschuldet sein.

Die Stornobedingungen ersetzen oder verkürzen kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung

Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbraucher:innen bleiben zwingende Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.

Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Unternehmerkund:innen wird - soweit gesetzlich zulässig - die Zuständigkeit des für den Sitz von Ronald Neumayer sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

Ronald Neumayer ist um eine direkte, faire Klärung von Beschwerden bemüht. Soweit nach einem erfolglosen direkten Einigungsversuch gesetzlich erforderlich, werden Verbraucher:innen auf einem dauerhaften Datenträger über die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung und darüber informiert, ob an einem Verfahren teilgenommen wird.

19. Schlussbestimmungen und Version

Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Verbraucher:innen darf daraus keine Einschränkung zwingender Rechte abgeleitet werden.

Es gilt die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung. Aktuelle Fassung: Fassung vom 5. August 2026.

Zahlungshinweis: Bankdaten werden bewusst nicht als Vertragsklausel festgeschrieben. Maßgeblich ist das auf Angebot oder Rechnung bekannt gegebene Konto.

Anlage 1: Rücktrittsbelehrung für Verbraucher:innen

Diese Belehrung gilt für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, soweit kein gesetzlicher Ausnahmefall vorliegt.

Rücktrittsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie Ronald Neumayer, Hainer Straße 19b/4, 3130 Oberndorf in der Ebene, Österreich, Telefon +43 660 349 48 50, E-Mail ronald.neumayer@gmx.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Sie können dafür das Muster-Rücktrittsformular verwenden; dessen Verwendung ist nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.

Folgen des Rücktritts

Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, werden alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wegen dieser Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.

Vorzeitiger Beginn einer Dienstleistung

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass eine Dienstleistung bereits während der Rücktrittsfrist beginnen soll, und treten Sie vor ihrer vollständigen Erbringung zurück, ist ein angemessener Betrag für die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen zu bezahlen. Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt das Rücktrittsrecht nur, wenn Sie dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und bestätigt haben, den dadurch bei vollständiger Vertragserfüllung eintretenden Verlust des Rücktrittsrechts zur Kenntnis genommen zu haben.

Anlage 2: Muster-Rücktrittsformular

Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an Ronald Neumayer übermitteln.

An: Ronald Neumayer, Hainer Straße 19b/4, 3130 Oberndorf in der Ebene, Österreich, E-Mail ronald.neumayer@gmx.at

Hiermit trete ich/treten wir (*) von dem von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) zurück:

Bezeichnung der Leistung: ______________________________________________

Bestellt/Vertrag abgeschlossen am: ______________________________________

Name der Verbraucher:in/des Verbrauchers: _______________________________

Anschrift: _____________________________________________________________

Datum: ____________________ Unterschrift (nur bei Papiermitteilung): ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Anlage 3: Gesonderte Erklärung für einen vorzeitigen Leistungsbeginn

Diese Erklärungen sind nur zu verwenden, wenn eine Verbraucher:in oder ein Verbraucher die Leistung vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist erhalten möchte. Die Auswahl darf nicht vorangekreuzt sein.

  • Dienstleistung: Ich verlange ausdrücklich, dass Ronald Neumayer vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt.

  • Dienstleistung: Ich bestätige, dass ich mein Rücktrittsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliere.